Donnerstag, 1. März 2012

Filesharing Abmahnung

Schon länger kontrollieren Software-Unternehmen P2P-Programme wegen Urheberrechtsverletzungen. Dabei werden oft Straftaten ermittelt, die anschließend verfolgt werden. In den meisten Fällen folgt hier eine teure Abmahnung. Die Abmahnung besteht aus einem Unterlassungsanspruch und einer teuren Unterlassungserklärung. Hauptsächlich geht es um den Unterlassungsanspruch. Zusätzlich wird ein hoher Zahlungsbetrag gefordert. Der abgemahnte Anschlussinhaber soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dazu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die aber auf keinen Fall unterschrieben werden darf. Zusätzlich soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen. Dieser enthält Anwaltskosten und Schadenersatz. In den meisten Fällen wird es empfehlenswert sein, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass mit Abgabe einer Unterlassungserklärung allein die Angelegenheit noch nicht beendet ist. Es steht dann nach wie vor der Zahlungsanspruch im Raum. Ob und in welcher Höhe dieser besteht, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls. Er sollte aber nicht einfach unbeachtet bleiben. Je nach Vorgehensweise und Risikobewusstsein kann es bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bleiben, es sind dann aber noch die Zahlungsansprüche offen, die auch eingeklagt werden können.

Zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches liegt dem Abmahnschreiben immer eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Von der Verwendung ist aber grundsätzlich abzuraten, da die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung regelmäßig als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelmäßig mit einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die Hände eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu groß ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserklärungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine unüberschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erklärung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.

Wenn man eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen hat, sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.

Lesen Sie mehr darüber:

Abmahnung Baek Law

Internet: http://internetrecht-freising.de/

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